Altersrente Anrechnungszeiten

An dieser Stelle ein Tipp außerhalb des Steuerrechts, aber nach meinem Empfinden ein wichtiger Aspekt, den ich bei mir selber und meinen Kindern schon „durchgezogen“ habe.

Hinweis zur späteren Rente:

Die Höhe der späteren Rente ist maßgeblich abhängig von den selbst bzw. vom Arbeitgeber eingezahlten Rentenbeiträgen.

Positiv wirken sich auch sogenannte Anrechnungszeiten/Jahre aus, also Jahre wo zwar keine Beiträge eingezahlt wurden, aber Sachverhalte vorliegen, die bei der Rente berücksichtigt werden.

Schul- und Studienzeiten zählen ab Vollendung des 17. Lebensjahres, für maximal 8 Jahre.

Dazu gehören der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

Allerdings kommen diese Zeiten nicht automatisch in ihr Rentenkonto/Rentenverlauf dazu muss ein amtlich deutsches Formular der Rentenversicherung ausgefüllt werden unter Beifügung von Nachweisen.

Man erhält ab und an die Auskunft der Rentenstelle, das Ganze erst kurz vor Renteneintritt zu beantragen.

Haben die „jungen Leute“ in 40 Jahren noch alle Nachweise über deren Schulzeiten? Zweifel sind berechtigt.

In Bamberg können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, Promenade 1a, telefonisch unter 0951/ 98 20 80 Kontakt aufnehmen, um zu erfahren welche Formulare und Nachweise  Sie für die Anrechnung benötigen.