Erbschaft und Steuerhinterziehung

Sachverhalt:

Jemand erbt und stellt dabei fest, dass der Verstorbene im Ausland ein bisher gegenüber dem Finanzamt nicht deklariertes Festgeldkonto besaß.Wird der Erbe des Kontos automatisch zum Steuerhinterzieher?

Antwort: NEIN!

Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht vererbt werden. Zum Steuerhinterzieher kann der Erbe nurwerden, wenn er die Vergehen des Verstorbenen nicht beim Finanzamt offenlegt oder wenn der Erbe bisher vom Verstorbenen verschwiegene Konten weiterhin verschweigt.