Ehepaare, die sich für die Steuerklassenkombination III und V entschieden haben, müssen sich ab der Steuererklärung für das Jahr 2010 auf höhere Nachzahlungen einstellen. Das trifft vor allem bei großem Gehaltsunterschied zu.
Grund dafür ist, dass bei der Steuerklasse V ab 2010 erstmals beim monatlichen Lohnsteuerabzug eineVorsorgepauschale berücksichtigt wurde. Diese unterjährige Vorsorgepauschale steht dem Steuerpflichtigten aber bei der endgültigen Einkommensteuererklärung nicht zu = Mogelpackung. Das führt zu höheren Steuernachzahlungen als in den Vorjahren bei gleichen Verdiensten.
Wer das nicht mit hohen Aufwendungen steuerlich kompensieren kann, zahlt bei der Einkommenssteuererklärung drauf. Besonders hart trifft es Ehepaare mit großem Lohnunterschieden. Bei einem Ehepaar mit z.B. 15.000 und 35.000 Euro Bruttojahresgehalt und Steuerklasse V und III kann die Nachzahlung rund 900 Euro betragen. Vergleichsweise musste dieses Paar im Vorjahr nur rund 300 Euro an den Fiskus zahlen.
Wer dies vermeiden möchte, kann sich alternativ für die Steuerklassenkombination IV entscheiden.
Bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Eltern- oder Krankengeld ist die Steuerklasse III jedoch weiterhin die beste Wahl.